Pflegegeld zu niedrig oder abgelehnt: Was Sie nach dem Bescheid tun können
Gegen einen Pflegegeld-Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage einbringen. Das klingt schwerer, als es ist, aber die Frist ist streng. Merken Sie sich das Zustelldatum.
Zuerst in Ruhe lesen
Lesen Sie den Bescheid und das Gutachten aufmerksam durch. Das Gutachten können Sie beim Versicherungsträger anfordern. Prüfen Sie: Fehlt etwas, das im Alltag Zeit kostet? Die Nächte? Das Anleiten und Beaufsichtigen?
Wo die Klage eingebracht wird
Zuständig ist das Arbeits- und Sozialgericht. Sie können die Klage dort einbringen, beim Bezirksgericht Ihres Gerichtsortes oder beim Entscheidungsträger. Das geht schriftlich oder mündlich zu Protokoll am Amtstag des Gerichts.
Was das kostet
In der ersten Instanz fallen für Schriftsätze und Vollmachten grundsätzlich keine Gerichtskosten an, auch die Gerichtsgutachten kosten nichts. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, tragen Sie dessen Kosten, falls Sie den Prozess verlieren. Unterstützung bieten etwa die Arbeiterkammer und Behindertenverbände.
Wird rechtzeitig geklagt, verliert der Bescheid im Umfang der Klage seine Wirkung. Das Gericht prüft die Voraussetzungen neu und holt bei Bedarf neue Gutachten ein.
Wenn es später schlechter wird
Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, stellen Sie beim selben Träger einen Antrag auf Erhöhung. Das ist etwas anderes als eine Klage und an keine Drei-Monats-Frist gebunden.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich im Einzelfall von der Arbeiterkammer oder einer Rechtsvertretung beraten.
Quellen
Sie möchten das nicht allein vorbereiten?
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